(§1) Vergütung
Die vereinbarten Dienstleistungen werden gemäß der jeweils aktuellen ho.Systeme Dienstleistungspreisliste erbracht. Die aktuelle Dienstleistungspreisliste ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt und wird integraler Bestandteil dieses Vertrages.
ho.Systeme ist berechtigt, ihre Preisliste durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu ändern. Die Erklärung muss mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Änderungstermin erfolgen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Vergütung nicht innerhalb von einem Monat ab Datum der Mitteilung, so gelten die geänderten Preise zum Erhöhungszeitpunkt als genehmigt. Der Kunde wird mit der Mitteilung über die Preisänderung auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs bei Änderung der Preise jeweils noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Die erbrachten Leistungen werden monatlich vorschüssig in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde mit einer Zahlung oder einem nicht nur unerheblichen Teil mehr als zwei Wochen in Verzug, so ist ho.Systeme berechtigt, weitere Leistungen von der vorherigen Zahlung aller offenen Forderungen abhängig zu machen.
(§2) Leistungsumfang
Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart, beläuft sich das vom Kunden zu vergütende Kontingent der von ho.Systeme zu erbringenden auf den gemäß vorstehender Seite 1, “Vertragsgegenstand” bezeichneten Umfang.
Ein Personentag umfasst durchschnittlich 8 Stunden.
Ein im jeweiligen Kalendermonat nicht verbrauchtes Kontingent an Personentagen der Mitarbeiter von ho.Systeme verfällt am Ende des jeweiligen Kalendermonats. Dies gilt nicht, sofern die entsprechende Leistung durch den Kunden bereits im laufenden Kalendermonat in Auftrag gegeben wurde und die Leistungserbringung aus Gründen, die von ho.Systeme zu vertreten sind, noch nicht erbracht werden konnten. Eine Erstattung oder Übertragung auf Folgezeiträume sowie auf nicht in diesem Vertrag geregelte Leistungen erfolgt nicht.
(§3) Leistungsausführung
Die Leistungen werden nach Absprache zwischen den Parteien, sofern nötig, und unter Berücksichtigung der internen Kapazitäten von ho.Systeme erbracht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Mitarbeiter, insbesondere eines bestimmten Mitarbeiters von ho.Systeme. Der Mitarbeitereinsatz erfolgt im freien Ermessen von ho.Systeme. Vereinbarte Stunden- oder Tagessätze bleiben hiervon unberührt. ho.Systeme ist berechtigt, im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. ho.Systeme wird jedoch die Interessen des Kunden beim Abruf von Leistungen angemessen berücksichtigen.
(§4) Einsatzort / Mitarbeitereinsatz
Genereller Einsatzort für die Durchführung der Leistungen sind die Geschäftsräume von ho.Systeme, sofern die Art der Leistungen nicht eine Anwesenheit in den Geschäftsräumen des Kunden zwingend notwendig macht. Das eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
(§5) Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde wird die Mitarbeiter von ho.Systeme bei den auszuführenden Leistungen angemessen unterstützen und insbesondere, jedoch nicht abschließend, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen –auch per Remote-Anbindung- sicherstellen.
Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch ho.Systeme. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so sind die daraus entstehenden Mehrkosten und -aufwände (auch für nicht von ho.Systeme zu vertretende Terminverschiebungen) vom Kunden zu tragen und ho.Systeme wird von eventuellen Fristen frei.
(§6) Haftung
ho.Systeme haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ho.Systeme nur für direkte Schäden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den monatlichen Vertragswert begrenzt.
Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist, ungeachtet der vorstehenden Regelung in Absatz 1, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des IT-Dienstleisters.
(§7) Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderslautend geregelt, gelten ausschließlich die die AGB der ho.Systeme, einzusehen unter www.hosysteme.de/agb. Auf Anforderung werden diese auch gerne übersandt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden, auch wenn ho.Systeme diesen nicht widerspricht und/oder Leistungen ausführt, keine Anwendung.
(§8) Schlussbestimmungen
a. Schriftform
Dieser Vertrag regelt den Leistungsgegenstand abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
b. Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird der Sitz von ho.Systeme vereinbart.
(§9) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt und einen entsprechen-den wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet insofern keine Anwendung.
(Stand: 22.08.2022)